Unsere Mission

Gaswende starten und den Ausstieg aus Erdgas gestalten.

Was wir wollen.

Das Ziel der Bundesregierung, die Verpflichtungen des Paris-Abkommens einzuhalten und bis 2045 klimaneutral zu werden, stellt uns vor große Herausforderungen. Ein notwendiger Schritt auf diesem Weg ist der Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energiequellen.

Windkraftwerke für einem Sonnenaufgang

Die Gaswende einleiten.

Erdgas wird in vielen Bereichen genutzt. In der Wärmeversorgung, der Industrie und der Stromerzeugung, zu geringen Teilen sogar im Verkehrssektor. Für das Erreichen der Klimaziele ist eine Abkehr von der fossilen Gasnutzung, eine Gaswende, nötig.

Wissenschaftliches
zur Gaswende.

Wir stellen Ihnen relevante Studien rund um das Thema Erdgas und Klimaschutz zur Verfügung und zeigen den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Debatte.

Rechtsgutachten: Regierung darf Klimawirkung des GEG nicht verschlechtern

Erscheinungsjahr: 2026

Knapp ein Viertel unseres Primärenergiebedarfs wird durch Gas gedeckt. Der Anteil ist somit höher als der der erneuerbaren Energien. Auf dem Weg hin zur Klimaneutralität muss die Gasnutzung stark abnehmen. Studien gehen hier von einem Rückgang der Erdgasnutzung um bis zu 97 Prozent aus. Die Bundesregierung plant deshalb, einen steigenden Anteil des Heizgases über “Biotreppe” und “Grüngasquote” durch Biomethan zu ersetzen. Dabei ist unklar, ob und zu welchen Preisen der stark steigende Biomethanbedarf gedeckt werden kann. Problematisch sind auch die konkurrierenden Sektoren Stromerzeugung und Industrie, die ebenfalls hohe Bedarfe an Biomethan anmelden. Es steht also zu befürchten, dass zunächst weiterbetriebene Gasteilnetze erst später stillgelegt werden, dann allerdings zu deutlich höheren volkswirtschaftlichen Kosten (siehe Studie “Kosteneinsparungen einer frühen Gasnetzstilllegungsplanung”, Fraunhofer IFAM)

Erdgasnutzung für

Wärme

Erdgasnutzung für

Strom

Erdgas vor Ort

Infrastruktur

Erdgas in der

Industrie

Stellen Sie ihre Fragen!

Die Erdgaswende betrifft uns fast alle, gleichzeitig ist vieles noch unklar. Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns.

Logo Gaswende mit grossem W

Neues Rechtsgutachten

Regierung darf Klimawirkung des GEG nicht verschlechtern

Verschlechterungen der Klimawirkung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wären verfassungswidrig. Das betrifft unter anderem die „65-Prozent-Erneuerbare-Regel“ für Heizungs-Neuinstallationen.