Studie

Rechtsgutachten: Regierung darf Klimawirkung des GEG nicht verschlechtern

Hrsg.: Rechtsanwälte Günther Partnerschaft im Auftrag von Greenpeace und Gaswende
Erscheinungsjahr: 2026/02
Inhalt

Verschlechterungen der Klimawirkung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wären verfassungswidrig. Das betrifft unter anderem die „65-Prozent-Erneuerbare-Regel“ für Heizungs-Neuinstallationen. Begründung: Das CO2-Restbudget für das Einhalten einer Erderwärmung um 1,5 Grad ist bereits überschritten. Abschwächungen des GEG stellten daher einen unzulässigen Rückschritt beim Klimaschutz gemäß Klimabeschluss des BVerfG von 2021 dar.